Schadensrecht

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Sachschaden

Unter dem Oberbegriff Sachschaden werden alle Beschädigungen von Sachen verstanden. Nach den Grundsätzen des Schadensrechts gilt die sogenannte Naturalrestitution (§ 249 BGB). Dabei ist der Geschädigte so zu stellen, wie wenn der Schaden nicht eingetreten wäre.

Ist eine Naturalrestitution nicht möglich, ist Schadensersatz in Geld zu zahlen. Das ist der Regelfall.

Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie Informationen und Tipps zu verschiedenen Schadenspositionen, die immer wieder im Rahmen des verkehrsrechtlichen Mandats streitig werden.   

Personenschaden

Unter Personenschaden versteht man die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Gerade bei den üblichen Verletzungen wie dem HWS Syndrom oder einer Posttraumatischen Belastungsstörung ist der Nachweis schwierig und hängt auch oft von der rechtzeitigen Untersuchung von einem Arzt ab.

Auf der nachfolgenden Seite erhalten Sie Informationen und Tipps zu verschiedenen Personenschäden, die immer wieder im Rahmen des verkehrsrechtlichen Mandats umstritten sind.

Drittschaden

Neben den direkt Beteiligten eines Verkehrsunfalles gibt es häufig noch Dritte, die durch den Unfall betroffen sind. Der Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer auf Grund des Unfalls zeitweise einen Arbeitnehmer nicht zur Verfügung hat, die Leasinggesellschaft, dessen Fahrzeug  zerstört ist oder die pflegebedürftigen Eltern, denen nun eine Betreuungsperson fehlt. Auch diese Personen oder Firmen haben eigene Asprüche auf Grund eines Unfalls.

Nachfolgend ein kurzer Abriss über die möglichen Ansprüche Dritter.