Zum Verkehrsstrafrecht gehört das materielle Strafrecht aus dem StGB und weiteren Nebengesetzen sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht mit den vorwerfbaren Taten aus der StVO und weiteren Vorschriften.
Zum Verkehrsstrafrecht gehört das materielle Strafrecht aus dem StGB und weiteren Nebengesetzen sowie das Ordnungswidrigkeitenrecht mit den vorwerfbaren Taten aus der StVO und weiteren Vorschriften.